Satzung

Dem interessierten Leser möchten wir hier einen Auszug aus unserer Satzung vorstellen:

§3 Vereinszweck

Der Vereinszweck besteht darin, den Umwelt- und Landschaftsschutz für die Freifläche des Flughafens Essen/Mülheim mit seinen Bauschutzzonen zu erhalten. Ferner ist Vereinszweck, die Luftverkehrsinfrastruktur für das zentrale Ruhrgebiet zu erhalten und zu verbessern.

Zum Vereinszweck gehören insbesondere:

  • die Flughafenfreifläche von einer Bebauung freizuhalten, die den Verlust ihrer Klimafunktion bedeuten würde
  • der Schutz landschaftlicher Freiflächen im Ballungszentrum
  • die Anerkennung der naturnahen, verkehrspolitisch sinnvollen Nutzung des Flughafengeländes als Flughafen zu fördern
  • die wachsende Bodenversiegelung mit der Gefahr von Hochwasserschäden zu verhindern
  • die Erhaltung von natürlichen Versickerungsflächen für den Wasserhaushalt
  • die Erhaltung des Flughafens als die Versicherung gegen eine Bebauung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Unsere vollständige Satzung können Sie hier einsehen!